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Kurz erklärt: die wichtigsten Begriffe

Jede Branche hat ihren eigenen Wortschatz. Hier finden Sie rund um das Thema Immobilie alle Begriffe, Definitionen und Spezialausdrücke, die Ihnen weiterhelfen.
Annuitätendarlehen

Ein langfristiges Darlehen, das vom Darlehensnehmer in immer gleichen Kreditraten (sog. Annuitäten) zurückgezahlt wird. Eine Annuität setzt sich zusammen aus Zins und Tilgung.  Über die gesamte Laufzeit verringert sich jedoch der Zinsanteil der Rate (aufgrund, der mit jeder Zahlung geringer werdenden Restschuld) wohingegen der Tilgungsanteil durch den immer geringer werdenden Zinsanteil steigt.

 

Auflassungsvormerkung

Durch Eintrag einer „Auflassungsvormerkung“ in Abteilung II des Grundbuchs wird der schuldrechtliche  Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gesichert. Die „Auflassungsvormerkung“ schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen. 

 

Bewirtschaftungskosten

sind alle Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten von Bewirtschaftungskosten:

1. Umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Müllabfuhr, Straßenreinigung).  Sie sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten. 

2. Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).

 

Erschließungskosten

sind alle Kosten, die entstehen, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.

 

Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist ein veräußerliches und vererbbares, befristetes Recht an einem Grundstück, um auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. 

Das Recht ist üblicherweise befristet über einen Zeitraum von 99 Jahren. Als Entgelt für die Überlassung des Grundstückes wird ein Erbbauzins vereinbart, der über die gesamte Nutzungsdauer zu entrichten ist. Das Erbbaurecht kann belastet werden.

 

Grundbuch

Beim zuständigen Amtsgericht geführtes Bodenregister, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks aufzeigt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte von Anderen (z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte), über die Eigentumsverhältnisse und darüber, welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann das Grundbuch einsehen indem er einen aktuellen Grundbuchauszug anfordert. 

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